Das Strassenausbaubeitragsgesetz

Das „Straßenausbaubeitragsgesetz“ sorgt für heftige Diskussionen. Der rot-rote Senat will Grundstückseigentümer an den Kosten für Straßenausbau und Tiefbauarbeiten beteiligen. In allen anderen Bundesländern – außer im reichen Baden-Württemberg – gibt es bereits ähnliche Gesetze. Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) versichert, dass das Land nach wie vor die Kosten für Reparaturen wie das Flicken von Schlaglöchern übernimmt. Bei „Ausbaumaßnahmen einer bereits bestehenden Straße“ müssten aber künftig die Hausbesitzer ran. Lobbygruppen wie der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) fürchten, dass auf einzelne Eigentümer Belastungen zwischen 10.000 und 30.000 Euro zukommen. „Unseriös und völlig übertrieben“ nennt dies die Verkehrsverwaltung. „Die Berechnung hängt von so vielen Faktoren ab, dass man sie wirklich nur auf den Einzelfall beziehen kann“, sagt Manuela Damianakis, Sprecherin der Verkehrsverwaltung. Die Behörde schweigt deshalb zu den Kosten für Hausbesitzer. Wie viel jemand im Fall des Falles zahlt, hängt von der Grundstücksgröße, der Geschossanzahl und dem Zustand der Straße ab. Auch die Art der Straße spielt eine Rolle. Anliegerstraßen sind zum Beispiel ruhiger und attraktiver als Durchgangsstraßen, daher werden Eigentümer in Anliegerstraßen stärker zur Kasse gebeten. Der Senat hat das Gesetz bereits beschlossen, das letzte Wort hat aber das Parlament. Ginge es nach Senatorin Junge-Reyer, träte das Gesetz im nächsten Frühjahr in Kraft. US