Countdown bis zur Wahl

Es ist nur ein kleiner Trost für die CDU: Aber für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17. September haben Parteien und Behörden dieses Mal mehr Zeit für die Vorbereitungen. Viele Fristen, zum Beispiel die für die Aufstellung von Kandidaten, sind deutlich länger als bei der Abgeordnetenhaus-Wahl 2001 und der Bundestagswahl 2005, als die Berliner zu vorgezogenen Urnengängen aufgerufen worden waren.

Spätestens sechs Monate vor dem Wahltag, also bis zum 17. März, werden nach dem Landeswahlgesetz der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter vom Senat bestellt. Parallel dazu beginnen die Parteien mit ihren Programm- und Wahlparteitagen. Ende März wollen die Grünen ihre Kandidaten wählen. Die anderen Parteien folgen in den Wochen danach.

Bis zum 17. Mai müssen die Parteien und politischen Vereinigungen dem Landeswahlleiter ihre Teilnahme an der Wahl bekannt geben. Die Wahlvorschläge samt Unterlagen müssen bis zum 11. Juli in den zuständigen Bezirkswahlämtern eingereicht werden.

Bis zum 28. Juli entscheiden dann die Wahlausschüsse des Landes und der Bezirke über die Zulassung der Landes- und Bezirkslisten, der Wahlkreisvorschläge und der einzelnen Bewerber. Kurz darauf werden die Unterlagen für die Briefwähler verschickt und die eigentliche Wahl beginnt. DPA, TAZ