Gericht ebnet Weg für Zwischenlager

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat keine Bedenken gegen atomare Zwischenlager in Bayern und weist alle Klagen ab. Über 100.000 Menschen hatten Einwände erhoben. Doch selbst bei Terroranschlägen befürchten die Richter keine Probleme

VON KLAUS WITTMANN

Die Münchner Richter wiesen gestern sämtliche Klagen gegen die drei bayerischen Zwischenlager ab. Gegen die Atomlager bei Gundremmingen, Ohu und Grafenrheinfeld hatten über 100.000 Menschen, unter anderem auch aus dem benachbarten Baden-Württemberg und aus Österreich, Einwände erhoben. 19 von ihnen reichten Klagen ein, darunter auch einige Kommunen. Sie machten erhebliche Sicherheitsbedenken geltend.

Die Kläger kritisierten u. a., dass bei den süddeutschen Atomzwischenlagern die Hallenwände nur halb so dick seien wie bei norddeutschen Lagerhallen. Zudem seien sie nicht hinreichend gegen Flugzeugabstürze oder gezielte Terrorangriffe geschützt. Doch der Verwaltungsgerichtshof kommt in seinem schriftlich ergangenen Urteil zu dem Schluss, die Genehmigungsbehörde habe die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen. Die Atombehälter vom Typ Castor seien auch auf lange Zeit dicht genug.

„Schließlich sei der erforderliche Schutz gegen terroristische Störmaßnahmen Dritter hinreichend gewährleistet“, heißt es in einer vom Gericht verbreiteten Erklärung. Diese ließ den Klägern „die Haare zu Berge stehen“, wie der Sprecher der Gundremminger Zwischenlagergegner, Raimund Kamm, in einer ersten Stellungnahme sagte. „Hier wurden keine Beweise vorgelegt, dass die Atomzwischenlager sicher sind.“

In einem Gutachten hatten die Kernkraftgegner dargelegt, dass weder die Hallenwände der Betonlagerstätten noch die darin abgestellten Castorbehälter dem Beschuss bestimmter panzerbrechender Waffen überstehen würden.

Dazu befindet der Verwaltungsgerichtshof, dass die Terrorabwehr Sache des Staates sei. Die Eigentümer von kerntechnischen Anlagen könnten zwar zu entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichtet werden, dies gelte aber nicht für allzu unwahrscheinliche Situationen. Zudem teilt das Gericht die Auffassung des Bundesamtes für Strahlenschutz, dass Atomzwischenlager weder zu den „so genannten weichen Zielen gehören noch Symbolcharakter“ haben.

Die Münchner Richter hatten kurzerhand die erste Instanz auch gleich zur letzten erklärt und gegen die Entscheidung keine Revision zugelassen. Kläger bezeichneten dies als „Schikane“. Dagegen werde man aller Voraussicht nach beim Bundesverwaltungsgericht Widerspruch einlegen, sagte Kamm. „Das kostet uns viel Kraft und mindestens 20.000 Euro.“

Das Urteil könnte bedeuten, dass noch für mindestens 40 Jahre allein in Gundremmingen bis zu 192 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen in einer Lagerhalle ohne besonderen zusätzlichen Schutz gelagert werden. „In jedem davon lagert soviel Radioaktivität, wie sie in Tschernobyl insgesamt freigesetzt wurde.“

Bayern hat mit drei Atomkraftwerken die bundesweit meisten Kernreaktoren. Vom Freistaat unter seinem Ministerpräsidenten Stoiber kommen immer wieder Forderungen nach einem Ausstieg vom Atomausstieg.