Parlamente bestimmen Regierung mit

In Berlin und Bremen haben die Parlamente bei der Wahl der Regierungsmitglieder besonders starken Einfluss. In beiden Stadtstaaten muss die Volksvertretung die Senatoren vor ihrem Amtsantritt einzeln bestätigen. Die Hamburger haben diese Regelung 1996 eingeschränkt. Dort brauchen nur noch im Lauf der Legislaturperiode neu bestellte Regierungsmitglieder die Zustimmung des Parlaments. Die meisten Landesverfassungen sehen immerhin eine Bestätigung des gesamten Kabinetts durch die Volksvertreter vor. Auch die Entlassung von Ministern oder Senatoren ist in einigen Ländern an die Zustimmung des Parlaments gebunden: in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Faktisch sind auch die Regierungschefs der übrigen Länder dabei von der Zustimmung der Abgeordneten abhängig. MLO