Recht für Linke

Landgericht Bochum: Die Durchsuchung beim Internetportal labournet.de war rechtswidrig

BOCHUM taz ■ Juristischer Sieg für die Gewerkschaftslinke: Die Durchsuchung bei einer Redakteurin des Internetportals labournet.de im Juli 2005 war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Bochum am 10. Januar in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die 6. Strafkammer gab damit Labournet-Redakteurin Mag Wompel Recht. Ihre Wohnung sowie die zweier anderer Labournet-Mitarbeiter waren am 5. Juli 2005 wegen Verdacht auf Urkundenfälschung durchsucht worden. Dabei wurden Computer und Datenträger beschlagnahmt.

Die Ermittlungsbehörden hatten Labournet verdächtigt, für ein gefälschtes Arbeitsagentur-Schreiben verantwortlich sein. Das Flugblatt, das offenbar im Zusammenhang mit den Protesten gegen Hartz IV stand, soll mit „Paul Lafarque – Labournet“ unterzeichnet gewesen sein. Zwar ist der Schwiegersohn von Karl Marx schon lange tot – doch den Behörden reichte das als Verdachtsmoment. Das Landgericht Bochum urteilte anders: Weder habe es einen hinreichenden noch ein dringenden Tatverdacht gegeben, so die Urteilsbegründung. Wompel wäre nur dann der Urkundenfälschung verdächtig gewesen, wenn es Anhaltspunkte gegeben hätte, dass sie an der Erstellung oder Verteilung des Schreibens beteiligt war. Es sei „abwegig“, anzunehmen, die anonymen Verfasser hätten mit einem Hinweis auf Labournet ihre Identität offen legen wollen. Zudem spreche einiges dafür, dass der grundgesetzliche Schutz der Pressefreiheit auch für Labournet e.V. gelte, „auch wenn seine Tätigkeiten nicht dem herkömmlichen Begriff von Presse entsprachen“.

Das Bochumer Alternativportal bo-alternativ.de sprach von einer „Ohrfeige“ für Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Bochum, von dem der Durchsuchungsbeschluss stammte. DET