Voss versus Telekom

T-Online muss die Internet-Verbindungsdaten von Holger Voss löschen. Und wohl auch die aller anderen Kunden

Der Münsteraner Holger Voss ist ein eifriger und kritischer Internet-User. Als solcher hat er jetzt vor dem Darmstädter Landgericht gegen den Provider T-Online ein wichtiges Urteil erstritten. Das Gericht erklärte die Speicherung von Internetverbindungsdaten für rechtswidrig.

Im Telekommunikationsgesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Diensteanbieter eine anonyme Nutzung des Internetdienstes zu ermöglichen. Doch diese gesetzliche Vorgabe wurde bisher souverän ignoriert.

Holger Voss hatte die Folgen der Speicherung am eigenen Leib erfahren. Weil er einen Artikel des Internetmagazins Telepolis mit einem militärkritischen Forumsbeitrag kommentierte, flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus. Ein anonymer Internet-User hatte ihn angezeigt, und T-Online hatte den Ermittlern die Verbindungsdaten weitergereicht. Voss wurde damals freigesprochen. Doch die Hilfsdienste von T-Online für den Staat wollte er nicht auf sich beruhen lassen.

Voss sieht das Urteil als einen Präzedenzfall. Zwar wird T-Online verpflichtet, nur die Verbindungsdaten von Voss sofort zu löschen. Doch T-Online erklärte, es sei technisch unmöglich, die Daten eines einzelnen Users anders zu behandeln als die aller anderen KundInnen. Dann müsse T-Online das gesamte Abrechnungssystem umstellen. „Damit besteht jetzt die Chance, dass T-Online ihr Abrechnungssystem den geltenden Datenschutzbestimmungen anpasst“, kommentiert Voss gegenüber der taz. Eine weniger optimistische Variante wäre, dass die Kontrollfreaks das Telekommunikationsgesetz nachträglich der Praxis anpassen. PETER NOWAK