Mutige Klage

Medienanstalt Berlin-Brandenburg klagt gegen EU: „Keine Begünstigung von Privatsendern bei Digital-TV“

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) klagt gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass die von der MABB gezahlten Beihilfen für Privatsender zur Umstellung von analogem auf digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T) illegal gewesen seien. 2003 hatte die Medienbehörde über 4 Millionen Euro allein an ProSiebenSat.1 und RTL vergeben, um die zwei größten Privatsendergruppen beim digitalen Fernsehen mit dabeizuhaben. Diese Beträge stammen indirekt aus den Rundfunkgebühren, da sich die Landesmedienanstalten aus einem Anteil an GEZ-Geldern finanzieren. Im November 2005 entschied die EU-Kommission schließlich, dass es sich bei diesen Zuschüssen um nach dem Europarecht illegale staatliche Beihilfen handelte. Sie forderte die Sender auf, die Gelder zurückzuzahlen.

Gegen diese Entscheidung hat die MABB nun Klage beim Gericht erster Instanz in Luxemburg erhoben. Ihre holprige Begründung: Die Privatsender wären nicht begünstigt gewesen – schließlich hätten sie sich für den Einstieg in DVB-T entschieden und diesen teilweise mitfinanziert, obwohl es für sie am billigsten gewesen wäre, nicht bei der Umstellung mitzumachen. RTL und ProSiebenSat.1 hatten stets betont, dass sie ohne die Beihilfen nicht am Leib-und-Magen-Projekt des MABB-Vorsitzenden Hans Hege teilgenommen hätten. Nach der Kommissionsentscheidung stellten die Sender prompt ihre Beteiligung am Digital-TV wieder infrage. Ein Ende von DVB-T inklusive der Privatsender in Berlin und Brandenburg ist durch die Klage indes in weite Ferne gerückt.

Wie die MABB beweisen will, dass sie die Privaten nicht begünstigt hat, ist allerdings unklar. Der öffentlich-rechtliche Sender der Region, der RBB, erhielt nämlich keinerlei finanzielle Unterstützung. HPI