verwaltungsgebühr
: Unis unverschuldet in der Klemme

Das Oberverwaltungsgericht hält die Rückmeldegebühren an Berliner Unis für verfassungswidrig. Von den erhobenen 51,13 Euro pro Semester werden nur 11,24 Euro tatsächlich für die Verwaltung benötigt, tadelte das Gericht. Damit seien die Gebühren unverhältnismäßig hoch und nicht rechtens. Sollte das Bundesverfassungsgericht in nächster Instanz genauso entscheiden, könnten alle, die zwischen 1997 und 2003 eingeschrieben waren, 613,56 Euro pro Nase zurückfordern. Für Studierende ist das eine Freudenbotschaft, die Unis aber sitzen in der Klemme.

Kommentar von Nina Apin

Als Gebührenerhebende müssen sie die Geldforderungen von Studenten begleichen. Das Ungerechte daran ist, dass die Universitäten nicht die eigentlichen Verursacher der Gebühren sind. Die zu Zeiten der großen Koalition amtierende Finanzsenatorin Fugmann-Hesing (SPD) zwang die Unis 1996, Gebühren von ihren Studenten einzutreiben. Bei gleichzeitiger Kürzung der Mittel kam das einer Erpressung gleich. Die Einnahmen kamen, anders als versprochen, nicht einmal direkt den Hochschulen zugute. Bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulvertrags 2004 floss das Geld in die Senatskasse und versickerte im Berliner Haushaltsloch.

Wenn Karlsruhe das Urteil bestätigt, müssen die Hochschulen Fehler einer vergangenen Politik ausbaden. Zwar hat das Land Berlin einst die Verantwortung für etwaige Folgen des Gebührenbeschlusses übernommen. Doch Wissenschaftssenator Thomas Flierl und Finanzsenator Thilo Sarrazin werden erst noch beweisen müssen, dass sie die „Ezxellenz“ der Berliner Hochschulen notfalls auch mit eigenen Mitteln aufrechterhalten.