Übersetzung light

Gerichtsdolmetscher fürchten, von Billigkräften verdrängt zu werden. Die nicht deutschsprachigen Angeklagten aber sind auf qualifizierte Übersetzer angewiesen

Manchmal entscheidet ein kleines Detail darüber, ob ein Angeklagter als Straftäter verurteilt oder als unschuldig freigesprochen wird. Es kann der spontane Ausruf eines Angeklagten sein, der Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufwirft, oder eine kleine Nuance in einem Satz, die das Gericht von seiner Unschuld überzeugt. Um auch ausländischen Mandanten zu ermöglichen, sich exakt verständlich zu machen und selbst alles im Detail verstehen zu können, ist ein qualifizierter Dolmetscher unverzichtbarer Begleiter vor Gericht.

Die vereidigten Hamburger Übersetzer aber, die ihre Kompetenz durch eine Fachprüfung vor der Innenbehörde nachgewiesen haben, fürchten nun, durch schlechter ausgebildete „Billigkräfte“ ersetzt zu werden. Das Amtsgericht hat den Dolmetschern zum Jahreswechsel neue Verträge vorgelegt – und ihre Honorare darin erheblich gekürzt. Viele der vereidigten Dolmetscher, die ihre Unterschrift darunter verweigerten, werden seitdem seltener in Prozessen eingesetzt.

Ilka Krüger beispielsweise, vereidigte Dolmetscherin für Spanisch, hatte diesen Monat noch keinen Auftrag beim Amtsgericht. Zuvor wurde sie im Schnitt rund zehn Mal pro Quartal in Prozessen eingesetzt. Ihre Kollegin Barbara Leß-Correia Mesquita bekam Anfang der Woche einen Auftrag nur, weil sich auf die Schnelle kein anderer Portugiesisch-Übersetzer finden ließ, der den neuen Vertrag unterzeichnet hatte. Sie moniert, dass durch die neue Praxis „die Verwaltung entscheidet, wer qualifiziert ist und wer nicht“.

Die Berufsbezeichnung Dolmetscher ist in Deutschland nicht geschützt. Die Behörden sind auch nicht verpflichtet, ausschließlich vereidigte Übersetzer heranzuziehen. Schon jetzt werden beim Amtsgericht mehr als 100 vereidigte Dolmetscher eingesetzt – und sicher drei Mal so viele Ungeprüfte.

Auch Süreyya Turhan-von Leffern findet den Einsatz von „Billigkräften“, der derzeit nur vom Amtsgericht praktiziert wird, unlauter. „Was ist das für ein Rechtssystem“, fragt der Türkisch-Dolmetscher, „wo jemand bei einem leichteren Delikt eine schlechtere Behandlung erfährt?“ Auch das Amtsgericht könne Freiheitsstrafen verhängen. „Es gibt keine Bagatelldelikte, bei denen die Rechte eines Angeklagten beschnitten werden dürfen.“ ELKE SPANNER