Richter setzen zur Landung an

Seit gestern laufen die Plädoyers im Prozess über den Ausbau des Flughafens Schönefeld. Das Bundesverwaltungsgericht sagt heute, wann das Urteil verkündet wird. Lärmschutz verbessert

von Richard Rother

Der Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld geht in die Zielgerade. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in letzter Instanz über den Flughafen entscheidet, begannen gestern die Plädoyers der Anwälte. Heute werden die Stellungnahmen fortgesetzt und aller Voraussicht nach beendet. Anschließend will der Vorsitzende Richter, Stefan Paetow, die mündliche Verhandlung schließen und einen Termin nennen, an dem das Gericht seine Entscheidung verkündet. Damit ist nicht vor März zu rechnen.

Der Flughafen Schönefeld soll für rund 2 Milliarden Euro zum alleinigen Flughafen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ausgebaut werden. Im Jahr 2011 soll er in Betrieb gehen und damit die bisherigen innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof ersetzen. Gegen das Großprojekt, von dem sich die Befürworter die Schaffung tausender Arbeitsplätze versprechen, klagen in Leipzig betroffene Anwohner und Gemeinden. Sie fürchten vor allem Lärm, Gesundheitsgefahren und den Wertverlust ihrer Immobilien durch das Großprojekt. In dem Prozess hatten etwa 4.000 Gegner gegen den geplanten Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt, vier Musterklagen wählte das Gericht aus.

Kläger-Anwalt Wolfgang Baumann kritisierte gestern das Ausbauvorhaben erneut als „viel zu groß, viel zu überdimensioniert“. Die Menschen der Region müssten ihr Leben voll auf dieses Projekt einstellen, das ihnen aufgedrängt worden sei. Die Kläger hatten noch einmal mehrere Beweisanträge gestellt. Das Gericht lehnte diese ab. Den Richtern lägen für ihre Entscheidungsfindung genügend Gutachten zu diesen Themenkomplexen vor, so die Begründung Paetows.

An den bisher acht mündlichen Verhandlungstagen war es um mehrere Themen gegangen: die Wahl des Standortes, den Lärmschutz sowie den Naturschutz. Die Bürgermeister der vom Fluglärm am stärksten betroffenen Gemeinden – Großbeeren, Schulzendorf, Blankenfelde, Eichwalde – kritisierten vor allem, dass Kindergärten, Schulen und Altenheime stark vom Lärm betroffen würden.

Für diese besonders schutzbedürftigen Einrichtungen hat der Prozess bereits Verbesserungen gebracht. So schreibt jetzt die Planfeststellungsbehörde den Flughafenplanern, dass in solchen Gebäuden so genannte Schalldämmlüfter eingebaut werden müssen. Das sind Lüftungen, die frische Luft in die Gebäude pusten und schallisoliert sind. Bislang war eine Stoßlüftung für ausreichend befunden worden. Das heißt, in regelmäßigen Abständen wären einfach die Fenster zum Durchlüften geöffnet worden.

Flughafensprecher Ralf Kunkel begrüßte gestern die Nachbesserungen. Diese seien „im Sinne guter Nachbarschaft“. Die Kosten für den Einbau der Lüftungen beliefen sich im unteren zweistelligen Millionenbereich.