Zeugen Jehovas werden integriert

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die Senatskulturverwaltung jetzt das Verfahren zur Anerkennung der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeleitet. Die Bearbeitung des entsprechenden Antrags der Zeugen Jehovas aus dem Jahre 1991 werde allerdings einige Monate in Anspruch nehmen, sagte gestern die Senatsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Bering. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Monat verpflichtet den Senat, den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstautus zu verleihen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf die Religionsgemeinschaft unter anderem Kirchensteuern erheben, was die Religionsgemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht vorhabe, sagte Senatsbeauftragte Bering. epd