Kein Schadenersatz für griechische SS-Opfer

Das Bundesverfassungsgericht stützt die harte Linie gegen Hinterbliebene eines Massakers in einem griechischen Dorf

BERLIN taz ■ Die Hinterbliebenen eines SS-Massakers 1944 in Griechenland erhalten keinen Schadenersatz aus Deutschland. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die Richter bestätigten dabei ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Am 10. Juni 1944 erschossen die deutschen Besatzer in Griechenland zwölf griechische Partisanen sowie rund 300 unbeteiligte Bewohner des Dorfs Distomo, anschließend wurde das Dorf niedergebrannt. Diese „Sühnemaßnahme“, der überwiegend Frauen und Kinder zum Opfer fielen, erfolgte als Rache für einen Partisanenüberfall in der Gegend. Die Kollektivbestrafung war eindeutig ein Kriegsverbrechen, dennoch will Deutschland den Hinterbliebenen keinen Schadenersatz zahlen. Geklagt haben der in Zürich lebende Wissenschaftler Argyris Sfountouris und seine drei Schwestern, die noch in Distomo wohnen. Ihre Eltern wurden 1944 erschossen.

Karlsruhe lehnte die Verfassungsbeschwerde gestern jedoch ab. Völkerrechtlich bestehe kein individueller Anspruch auf den Ausgleich von Kriegsverbrechen. Hier müssten die Staaten nach dem Krieg Reparationen vereinbaren. Einen Amtshaftungsanspruch nach deutschem Recht hielt das Verfassungsgericht zwar für möglich, doch könnten sich die griechischen Kläger hierauf nicht berufen, da Griechenland zu dieser Zeit deutschen Klägern auch keine Amtshaftung gewährt hätte. „Das ist ein peinlich dünnes Argument, wenn man bedenkt, um welche Verbrechen es hier geht“, kritisiert Martin Klingner, der Hamburger Anwalt der Opfer.

In Deutschland können die Kläger den Beschluss nicht mehr anfechten. Doch in Italien läuft zurzeit noch ein Verfahren wegen Distomo (siehe taz vom 13. 10. 2005). Die mündliche Verhandlung soll im Herbst stattfinden. CHRISTIAN RATH

meinung und diskussion SEITE 11