NPD von Richtern abgewatscht

Die Polizei muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts das Demonstrationsrecht von Neonazis nicht mit allen Mitteln durchsetzen. Damit wiesen die Richter gestern Klagen der NPD gegen die Berliner Polizeiführung in allen Punkten ab. Die rechtsextremistische Partei hatte der Polizei vermeintliches Fehlverhalten sowie die Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen bei Kundgebungen am 1. Mai 2004 und am 8. Mai 2005 vorgeworfen. Beide Aufmärsche waren durch Blockaden von Gegendemonstranten verhindert worden. In seinem Urteil sah das Verwaltungsgericht in beiden Fällen eine polizeiliche „Notstandssituation“ für tatsächlich gegeben an. Neben einer großen Zahl friedlicher Gegendemonstranten sei die Sicherheitslage wegen Gewalttätern auf beiden Seiten so komplex gewesen, dass den Veranstaltern für ihren Aufmarsch keine Ausweichroute angeboten werden konnte. Zudem hätte die Polizei die geplante Route nicht schon im Vorfeld sichern können. EPD

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