Kein Karikaturen-Prozess

„Keine Gotteslästerung oder Diskriminierung“: Dänische Justiz lehnt Klagen gegen „Jyllands-Posten“ ab

Die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten wird kein juristisches Nachspiel haben. 27 Organisationen und Einzelpersonen hatten gegen die Zeitung Strafanzeige gestellt. Der zuständige Generalstaatsanwalt Henning Fode lehnte die Eröffnung eines Strafverfahrens gestern aber mit der Begründung ab, dass keiner der beiden einschlägigen Tatbestände des dänischen Strafrechts – Gotteslästerung und Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Religionszugehörigkeit – verletzt sei.

In einer zehnseitigen Begründung kommt Fode vor allem zu dem Ergebnis, dass es zum einen im Islam kein generelles Verbot von Abbildungen des Propheten gebe und die fraglichen Karikaturen zum anderen nicht gegen dänisches Recht verstoßen. Gleichzeitig weist der Beschluss aber auch darauf hin, dass „es keine korrekte Wiedergabe geltenden Rechts ist, wenn Jyllands-Posten anführt, dass es unvereinbar mit der Meinungsfreiheit ist, Rücksicht auf religiöse Gefühle nehmen zu sollen und man sich deshalb mit Hohn, Spott und Lächerlichmachen abzufinden habe“. Die Meinungsfreiheit habe sehr wohl Grenzen, die aber hier nicht überschritten seien.

Der „Islamische Glaubensverband“, einer der Anzeigenerstatter, kritisierte die Entscheidung: Der dänischen Justiz fehle es offenbar an Kenntnissen über den Islam. So sende man falsche Signale an die Muslime in aller Welt, die sich gekränkt fühlten. Laut Asmaa Abdol-Hamid, Sprecherin der 27 KlägerInnen, ist es wahrscheinlich, dass zumindest einige von ihnen nun den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen werden. RWO