neuer flughafen
: Die Nacht ist zum Schlafen da

Kaum hat das Bundesverwaltungsgericht – richtigerweise – das grundsätzliche Okay für den neuen Berliner Zentralflughafen in Schönefeld gegeben, rücken schon die Unersättlichen an: Fluggesellschaften, Wirtschaft und auch die Flughafenbetreiber wollen nur möglichst geringe Einschränkungen im nächtlichen Verkehr hinnehmen. Das mag ökonomisch verständlich sein. Angemessen ist es nicht. Schließlich wollen auch die lärmgeplagten Anwohner irgendwann zum Schlafen kommen.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Wer einmal in der Einflugschneise eines Flughafens spazieren war, versteht dieses Ansinnen sofort. Zumal das künftige Nachtflugverbot in Schönefeld, das mit den Regelungen an anderen deutschen Flughäfen vergleichbar ist, schon dürftig genug ist. Nur zwischen 0 und 5 Uhr dürfen keine Maschinen starten und landen. Meint jemand, fünf Stunden Schlaf täglich seien ausreichend?

Auch in den so genannten Randzeiten – von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr – sollte das Recht der Anwohner auf Schlaf weitgehend berücksichtigt werden. Sie haben künftig – wie heute zehntausende Anrainer des Flughafens in Tegel – ohnehin genug unter dem Airport zu leiden.

Fluggesellschaften möchten am liebsten gern rund um die Uhr fliegen. Das erhöht ihre Flexibilität und die Auslastung der Fluggeräte – verspricht also mehr Umsatz. Auch vielen Kunden macht eine nächtliche (Zwischen-)Landung wenig aus, wenn sie dadurch schneller und billiger ans Ziel kommen. An diejenigen, die dann unter ihnen um Schlaf ringen, denken dabei die wenigsten.

Dafür müssen Genehmigungsbehörden und Gerichte sorgen. Im Blick müssen sie dabei auch behalten, dass sich je nach Besiedelungsdichte die Rahmenbedingungen für den Flugverkehr – wenigstens in Deutschland – auch künftig gleichen. Damit sich kein Flughafen auf Kosten von Anwohnerinnen und Anwohnern einen Wettbewerbsvorteil verschafft.