das wichtigste
: Konvertit gestört?

Im Fall des afghanischen Christen erwägt das Gericht nun, den Angeklagten für verrückt zu erklären

BERLIN afp/dpa ■ Der in Afghanistan wegen seines Übertritts zum Christentum von der Todesstrafe bedrohte Abdul Rahman könnte für psychisch gestört erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden. Es gebe Anzeichen, dass der Angeklagte psychisch krank sei, sagte der Sprecher des Obersten Gerichts in Kabul, Wakil Omari, gestern. „Sollte sich erweisen, dass er psychische Probleme hat, kann er nicht verurteilt werden.“ Die Einstellung des Verfahrens aus medizinischen Gründen wäre für die Regierung in Kabul wohl der einfachste Ausweg aus der schwierigen Situation.

Ungeachtet dessen äußerten VertreterInnen von Politik und Religion scharfe Kritik. Die Bundesregierung brachte ihre Sorge über den Fall zum Ausdruck. Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss sich Äußerungen von Außenminister Frank-Walter Steinmeier an, der die afghanische Regierung in einem Telefonat mit seinem Amtskollegen Abdullah an ihre Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit erinnert hatte. Unionsfraktionschef Kauder forderte Afghanistan auf, die Todesstrafe abzuschaffen. FDP-Vize Rainer Brüderle regte die Einstellung der deutschen Hilfe für den Fall an, dass Afghanistan das Rechtssystem nicht schnell modernisiere.

Nachdem Entwicklungsministerin Heidi Wieczorek-Zeul Präsident Hamid Karsai in einem Brief gebeten hatte, Rahman zu schützen, hieß es aus dem Präsidentenamt, dass allein die afghanische Justiz für den Fall zuständig sei. Wirtschaftsminister Amin Farhang warf Deutschland Erpressung vor: „Wenn deutsche Politiker indirekt mit dem Abzug der Bundeswehr drohen, dann grenzt das an Erpressung.“