DIREKTE DEMOKRATIE IN ZAHLEN

Mit einer Volksinitiative können Bürger erreichen, dass sich das Abgeordnetenhaus mit bestimmten Themen befasst. Dazu müssen derzeit 90.000 Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Künftig sollen 20.000 reichen, zudem dürfen schon 16-Jährige unterschreiben. Per Volksbegehren können Gesetze erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Bisher sind 25.000 Unterschriften notwendig, um das Begehren einzuleiten. Künftig reichen 20.000. In der zweiten Stufe müssen derzeit 10 Prozent der Wahlberechtigten, also rund 250.000, das Begehren unterstützen. Künftig reichen 7 Prozent – rund 170.000 Unterschriften. Ist ein Volksbegehren erfolgreich, wird ein Volksentscheid eingeleitet. Dabei entscheidet derzeit die einfache Mehrheit der Stimmen – jedoch nur, wenn sich mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. Andernfalls muss mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmen. Für die Zukunft sind zwei Modelle im Gespräch: ein Beteiligungsquorum von 30 Prozent oder ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent. Eine Änderung der Landesverfassung per Volksentscheid ist bisher nicht möglich. Das wollen alle Parteien ändern. Allerdings verlangen SPD und CDU dafür rund 1,2 Millionen Unterschriften. GA