JVA: Diagnose en passant?

CDU will „offenkundige Widersprüche“ beim Selbstmord eines U-Häftlings aufklären

„Vollständige Aufklärung der Vorgänge“ im Zusammenhang mit dem jüngsten Selbstmord eines Untersuchungshäftlings in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oslebshausen verlangt die justizpolitische Sprecherin der CDU, Sibylle Winther. Die Anwältin des Verstorbenen hatte gestern schwere Vorwürfe gegen die JVA erhoben. So hätten Mithäftlinge berichtet, dass ihr Mandant mehrfach um psychologische Betreuung gebeten habe. Auch seine Frau, die ihn am Vortag seines Todes besuchte, habe ihn verzweifelt vorgefunden. Aus vielerlei Akten sei zudem ersichtlich gewesen, dass der Mann suizidgefährdet sei. Die JVA ließ ihm dennoch keine Hilfe zukommen.

JVA-Leiter Manfred Otto, selbst Psychologe, hatte gegenüber dem Rechtsausschuss zuletzt betont, er habe persönlich mit dem Untersuchungshäftling gesprochen. Dabei habe dieser einen fröhlichen Eindruck gemacht – „eine folgenschwere Fehldiagnose“, wie die Anwältin kritisierte. Nach Informationen der taz wissen selbst Mitarbeiter der U-Haft-Abteilung nichts von dem Treffen. Man müsse klären, ob Otto seine Diagnose „im Rahmen eines therapeutischen Gesprächs oder en passant“ gewonnen habe, sagte Winther. Die Forderung der Bremer Strafverteidiger nach einer Ablösung Ottos wollte sie sich gestern noch nicht zu Eigen machen. sim