Rechtsausschuss entlastet Knast

Untersuchung ergibt keine Hinweise auf Fehlverhalten im Selbstmordfall. Grüne fordern dennoch mehr Personal

Im Zusammenhang mit dem Selbstmord in der Untersuchungshaft der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oslebshausen Ende Februar sind weder der Anstaltsleitung noch dem Justizressort strafrechtliche Vorwürfe zu machen. Zu diesem Ergebnis kam gestern – parteiübergreifend – der Rechtsausschuss der Bürgerschaft auf einer erneuten Sondersitzung. Die Anwältin des Verstorbenen hatte der JVA vor wenigen Tagen öffentlich vorgeworfen, Hinweise auf eine Suizidgefährdung des Gefangenen nicht beachtet zu haben.

Man habe auch nach weiteren Informationen der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde „nicht den Hauch eines Anhaltspunktes für Verfehlungen“ gefunden, sagte der justizpolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Grotheer, der taz. Zwar habe die Ehefrau des Gefangenen diesen schon kurz nach seiner Festnahme gegenüber der Polizei als selbstmordgefährdet bezeichnet. Die JVA habe darauf jedoch korrekt reagiert, indem sie den Mann zunächst in einer Spezialzelle untergebracht habe. Der Anstaltsarzt, Allgemeinmediziner mit einer Zusatzausbildung als Psychotherapeut und damit laut Grotheer „sozusagen vom Fach“ habe nach einem Gespräch Entwarnung gegeben. Auch in den Folgetagen habe es „keinerlei Auffälligkeiten“ gegeben.

Entgegenstehende Angaben von Mitgefangenen, wie sie die Anwältin kolportiert habe, seien auf der „Gerüchteebene“ geblieben, so Grotheer, da die Anwältin die Namen jener Mithäftlinge nicht genannt habe.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Sybille Winther, sagte, sie stehe nach wie vor hinter JVA-Leiter Manfred Otto. Ihr Kollege bei den Grünen, Jan Köhler, blieb bei seiner Forderung nach mehr JVA-Personal. Der Mann, der kurz vor seinem Tod in einem Telefonat mit seiner Bewährungshelferin um eine Verlegung in die Psychiatrie im Krankenhaus Bremen-Ost gebeten habe, „kann sich nicht wirklich betreut gefühlt haben“, sagte Köhler.

Nach den Ergebnissen der Obduktion ist der Gefangene, dem zwei schwere Vergewaltigungen sowie ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen wurden und dem deswegen eine langjährige Haftstrafe drohte, gegen ein Uhr in der Nacht gestorben. Er hätte demnach auch dann nicht gerettet werden können, wenn der „Lebendkontrolle“ genannte erste Rundgang des JVA-Personals an jenem Morgen regulär um 6 Uhr stattgefunden hätte und nicht wegen Personalmangels erst eine Stunde später.

Informiert wurde der Rechtsausschuss auch über einen weiteren angeblichen Selbstmordversuch in der JVA in der Nacht zum Mittwoch. Am Hals des Häftlings, der sich angeblich mit einem Kabel strangulieren wollte, hätten sich allerdings keinerlei Druckstellen gefunden. sim