Weniger Fürsorge im Gefängnis

Die Haftbedingungen in den niedersächsischen Gefängnissen sollen verschärft werden. Bei einer Übertragung des Strafvollzugs an die Länder will Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) unter anderem den offenen Vollzug und den Datenschutz für Gefangene einschränken. Mehrfachbelegungen in Zellen sowie Fesselungen von Häftlingen sollen erleichtert werden. „Wir werden das Bild des Gefangenen anders akzentuieren und zwar weg vom Gedanken der Fürsorge hin zu stärkerer Selbstverantwortung des Gefangenen“, sagte Heister-Neumann.

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) lehnt eine Übertragung des Strafvollzugs auf die Länder hingegen strikt ab. Über diese Frage wird im Zuge der geplanten Föderalismusreform diskutiert. „Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafvollzugsrecht gehören in eine Hand“, findet Döring. Es gehe im Konflikt unter anderem darum, welches Gewicht Resozialisierung in Zukunft hat. Auch die Frage der bundesweit einheitlichen Lebensverhältnisse sei berührt: „Die Notwendigkeit dafür, bis zu 16 unterschiedliche Strafvollzugsgesetze zu schaffen, hat uns noch niemand erklären können.“

Auch die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) lehnte auf ihrer Bundeskonferenz in Berlin diese Pläne ab. Die Hamburgerin Anke Pörksen, stellvertretende Bundesvorsitzende der AsJ, warnte vor einem „populistischen Wettlauf um harte Vollzugsbedingungen“. LNI/LNO/TAZ