WASG kommt jetzt?

Nach dem Urteil des Bundesschiedsgerichts hofft die WASG auf ein Einsehen des Landeswahlausschusses

Die Hauptstadt-WASG gibt ihren Dauerstreit mit dem Bundesvorstand noch nicht verloren – trotz des Votums des WASG-Bundesschiedsgerichts. Am Donnerstagabend hatte die höchste parteiinterne Schlichtungsstelle mit fünf zu zwei Stimmen entschieden: Die Absetzung des rebellischen Berliner WASG-Landesvorstands durch die Bundesspitze war zulässig, ebenso die Rücknahme der Wahlanzeige für die Abgeordnetenhauswahl am 17. September. Die Berliner sehen das etwas anders: Die Amtsenthebung sei nicht bestätigt worden, „es wurde lediglich durch Beschluss der Antrag auf vorläufige Aussetzung der Amtsenthebung ausgesetzt“, sagten Lucy Redler und Rouzbeh Taheri vom Landesvorstand in der Hauptstadt.

Nun setzt die hiesige WASG laut ihrem Sprecher Gerhard Seyfarth auf die Behörden: „Wir erhoffen uns den wesentlichen positiven Bescheid für einen eigenständigen Wahlantritt vom Landeswahlausschuss.“ Der Landeswahlausschuss entscheidet am 1. Juni, welche Parteien zur Wahl am 17. September zugelassen werden. In diesem Ausschuss sitzen der Landeswahlleiter und Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien. Der für abgesetzt erklärte Landesvorstand der WASG behält sich allerdings vor, bei einer Nichtzulassung vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.

Sollte die Wahlteilnahme der WASG „durch die anderen Parteien verhindert werden“, drohten Redler und Taheri, „würde das geradezu zu Wahlanfechtungen einladen“. Die Begründung: Die WASG sei eine „relevante politische Kraft in Berlin“, argumentieren die für abgesetzt erklärten Landesvorständler. Daher verfälschte die Nichtzulassung der WASG den Willen der Berliner Wähler.

Falls auch dieser Schachzug nichts bringt, könnte sich die 1-Prozent-Partei in die vor kurzem von einigen Parteimitgliedern gegründete Wahlalternative Soziales Berlin (WASB) retten. Und von dort aus weiter gegen alle streiten. MATTHIAS LOHRE

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