Hier sind sich die Reformer einig

Bei den folgenden Punkten herrscht bereits Einigkeit bei der Runde aus 16 Experten, die bislang den Koalitionsgipfel am Sonntag vorbereiten:

Die Versicherten überweisen ihre Beiträge nicht mehr an die Kasse, sondern in einen Gesundheitsfonds. In diesen Topf kommen auch die Arbeitgeberbeiträge sowie Steuern. Die Krankenkassen erhalten für jedes Mitglied einen Pauschalbetrag. Kassen mit vielen älteren und teuren Versicherten erhalten einen Aufschlag. Kinder von gesetzlich und privat Versicherten werden beitragsfrei versichert. Krankenkassen, die nicht mit den Mitteln auskommen, müssen sparen oder zusätzliches Geld von ihren Mitgliedern eintreiben. Der Wechsel zwischen den Krankenkassen soll erleichtert werden.

Privatversicherte müssen sich auch künftig nicht an der solidarischen Umlage beteiligen. Die Privatversicherungen müssen aber ehemalige Mitglieder ohne Gesundheitscheck wieder aufnehmen. Freiwillig Versicherten, die über 4.000 Euro pro Monat verdienen, wird ein Basistarif angeboten, der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse umfasst.

Die Trennung zwischen Praxen und Krankenhäusern bleibt und damit die doppelte Facharztstruktur.

Niedergelassene Ärzte müssen künftig wie Krankenhäuser nach Fall abrechnen und erhalten eine Pauschale.

Krankenkassen müssen nicht mehr mit allen Kassenärzten zusammenarbeiten, sondern können Einzelverträge schließen. Ärzte und Kassen können sich auch zu Gruppen zusammenschließen.

Die ärztliche Gebührenordnung wird novelliert, der Satz für gesetzliche und privat Versicherte angeglichen. Allerdings dürfen Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten auch künftig bis zu dreieinhalbmal so viel abrechnen.

Für Arzneimittel gelten Höchstpreise. Diese dürfen nicht überschritten werden, aber niedrigere Preise können Apotheker immer verlangen. Sie müssen auf jeden Fall im nächsten Jahr mindestens 500 Millionen Euro einsparen, sonst zahlen sie drauf.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) darf nicht nur den Nutzen neuer Arzneimittel bewerten, sondern diesen auch in Relation zu ihren Kosten stellen. Allerdings ist diese Bewertung nur eine Zusatzinformation für die Kassen.