Letzte Attacke auf BBI

Großflughafen-Gegner bereiten Verfassungsbeschwerde vor. Landesregierungen erwarten Scheitern in Karlsruhe

Die Gegner des geplanten Großflughafens BBI in Schönefeld haben so genannte Anhörungsrügen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Rügen sind nach Aussage ihrer Anwälte Voraussetzung für die angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das BVG-Urteil zum BBI. Diese müssen bis zum 17. Juli beim Bundesverfassungsgericht eingereicht sein.

Die Landesregierungen gaben sich gestern gelassen. Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune sagte, jeder habe das Recht, das Verfassungsgericht anzurufen. Auch Senats-Vizesprecher Günter Kolodziej nannte den Gang nach Karlsruhe das „legitime Recht“ der Kritiker. Man sei aber „überzeugt, dass die Klage keinen Bestand haben wird“. Aus Sicht der Anwälte wurden bei dem Urteil wesentliche Anwohnerbelange nicht berücksichtigt. Im Wesentlichen gehe es dabei um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum. Auch bezögen sich die Beschwerden auf die Standortwahl. In Sperenberg wäre nur ein Bruchteil der 150.000 Schönefeld-Anwohner betroffen gewesen. DDP