hartz-zwangsumzüge
: Keine einfache Lösung

Niemand möchte seine Wohnung verlieren – schon gar nicht zwangsweise. Hartz IV – dieses Enteignungsprogramm für Arbeitnehmer, das sich die ehemalige rot-grüne Bundesregierung mit schwarz-gelber Hilfe ausdachte – bringt nun mehr Berliner in diese Lage. Denn wer länger als ein Jahr keinen Job findet, weil er etwa zu alt ist, muss beim Hartz-Amt betteln gehen.

Kommentar von RICHARD ROTHER

Zum Betteln beim Amt gehört, dass die Betroffenen erst Angespartes aufbrauchen müssen, bevor sie eine Unterstützung bekommen. Überprüft wird zudem, ob ihre Wohnung zu teurer ist. Dafür sorgt eine Vorschrift des rot-roten Senats, die erlassen wurde, weil sich die Kommunen an den Wohnkosten der Betroffenen beteiligen müssen.

Die Mietobergrenzen waren zunächst moderat. Allerdings wirkt die Senatsregelung wie eine indirekte Mieterhöhung, unter der etwa Studenten oder Geringverdiener leiden. Denn die Vermieter wissen nun genau, wie hoch sie gehen können – für Arbeitslose zahlt ja der Staat den festgelegten Preis. Billiger sind Wohnungen meist nur noch, wenn sie wegen großer Mängel schwer vermietbar sind. Deshalb greift auch die Forderung einer Anti-Hartz-Initiative, die Obergrenzen zu erhöhen, ins Leere. Die Erfüllung führte lediglich zu höheren Mieten für alle.

Es ist daher zweifelhaft, ob der Mietpreis allein das richtige Kriterium sein kann. Allerdings: Wer festlegt, welche Wohnungen für Bedürftige angemessen sind, läuft immer Gefahr, ungerecht zu sein. Das Problem sind nicht nur die Wohnungen – das Problem ist vor allem der Arbeitsmarkt. Er bietet immer weniger Menschen ein ausreichendes Einkommen. Die überflüssig Gewordenen werden per Hartz-Gesetz in die Bedürftigkeit gejagt. Auch wenn sie jahrzehntelang in die Sozialkassen einzahlten.