in kürze UNENTGELTLICHE ARBEIT
: Kein Arbeitslosengeld

Arbeitslose verlieren auch dann ihren Anspruch auf Leistungen, wenn sie ohne Lohn arbeiten, so das Bundessozialgericht. Es wies die Klage eines Busfahrers ab, der mehrfach für eine Reiseagentur unterwegs war. Er wollte Berufserfahrung sammeln und so seine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern (Az.: B 7a AL 16/05 R). (afp)