Stammzellgesetz ein Prüfungsfall

BERLIN afp ■ Nach dem Kompromiss der EU-Forschungsminister zur Embryonenforschung haben Wissenschaftler und Politiker eine Überprüfung des deutschen Gesetzes zur Stammzellforschung gefordert. Die Bundesregierung müsse das Gesetz ändern, wonach Forscher nur an embryonalen Stammzellen aus dem Ausland forschen dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, damit Deutschland bei dieser Forschung nicht weiter isoliert werde, forderte Medizinprofessor Detlef Ganten vom Ethikrat gestern. Langfristig sei eine Änderung der deutschen Stichtagsregelung denkbar, sagte die Vorsitzende des Ethikrats, Kristina Weber-Hassemer. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Ulrike Flach kündigte an, ihre Partei werde noch vor Ende des Jahres einen Vorstoß unternehmen. Die Entscheidung der EU-Forschungsminister, Stammzellenforschung nicht grundsätzlich von der EU-Förderung auszuschließen, sei ein Erfolg für alle, die auf neue Therapien hofften.