in kürze RECHTER AUFMARSCH
: Verbot nicht rechtens

Die bloße Befürchtung, bei einer Kundgebung werde rechtsextremes Gedankengut verbreitet, rechtfertigt noch kein Demoverbot. Das Karlsruher Verwaltungsgericht erklärte nachträglich eine Verfügung der Stadt Rastatt für rechtswidrig, die 2005 einen Aufmarsch von Anhängern der rechten Szene untersagt hatte. (dpa)