Airbus-Piste darf gebaut werden

Das letzte Hindernis für die Verlängerung der Start und Landebahn im Hamburger Airbus-Werk hat das Bundesverfassungsgericht gestern beseitigt. Es lehnte einen Eilantrag von neun Eigentümern eines Sperrgrundstückes gegen die Verlängerung der Piste ab. Ein Stopp des Bauvorhabens „wirkt schwerer“ als eine vorläufige Enteignung, so die Begründung.

Das Grundstück gehört 33 EigentümerInnen, die eine Erweiterung der Werkspiste für den Riesenjet A 380 verhindern wollen. Die Rollbahn soll um 589 Meter bis ins Obstbauerndorf Neuenfelde hinein verlängert werden. Gegen ihre Enteignung durch die Stadt Hamburg hatten sie erfolglos geklagt. Das Landgericht Hamburg entschied Mitte Juli, das Grundstück sei „rechtsmissbräuchlich erworben“ worden mit dem einzigen Zweck, das Bauvorhaben zu verhindern. Ab dem 31. Juli – also seit gestern, 0 Uhr – dürfe die Stadt über das Areal verfügen. Das Oberlandesgericht hatte eine Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Neun der Eigentümer beantragten daraufhin beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe einen vorläufigen Stopp der Enteignung – erfolglos.

Der Hamburger Senat hatte den Richterspruch gar nicht erst abgewartet und bereits am frühen Morgen Fakten geschaffen. Er ließ die sechs Obstbäume auf dem Areal fällen und den Zaun entfernen. „Damit hat die Groteske endlich ein Ende“, freute sich CDU-Wirtschaftssenator Gunnar Uldall. SMV