Betrug zugunsten des Landes

Eine frühere Leiterin der Straßenverkehrsbehörde ist am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Betruges zugunsten der Landeskasse zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die 57-jährige Beamtin des gehobenen Dienstes hatte in den Jahren 2000 bis 2003 von Gastwirtschaften bei Ausnahmegenehmigungen für den Straßenausschank überhöhte Gebühren von insgesamt 25.000 Euro berechnet. Die Angeklagte erklärte, sie habe aus Gerechtigkeitsempfinden von größeren Lokalen mehr verlangt. Das Gericht sprach indessen von Selbstherrlichkeit. Die Angeklagte, inzwischen in der Verwaltung der Kriminalpolizei beschäftigt, muss außerdem 7.500 Euro Geldbuße zahlen. dpa