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: Das Recht auf Mobilität

In Juni noch hatten die neuen Betreiber des Sonderfahrdienstes für Behinderte getönt, dass der Dienst unter ihrer Regie wieder zuverlässig werde. Jetzt scheint es für die Betroffenen noch schlimmer als zuvor gekommen zu sein, weil der Dienst oft nicht erreichbar ist. Verständlich, dass den Betroffenen jetzt der Geduldsfaden riss und sie nicht länger darauf vertrauen wollen, dass es sich lediglich um Anfangsschwierigkeiten handelt.

Kommentar von RICHARD ROTHER

Denn offensichtlich ist der neue Betreiber – der den Zuschlag erhielt, weil er der günstigste war – bislang nicht in der Lage, seinen Job gut zu machen. Hauptsache billig, scheint das Motto des Senats bei der Vergabe gewesen zu sein. Auch wenn das auf Kosten der Behinderten geht. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Mobilität: Sie wollen Freunde besuchen und ins Theater gehen. Das sollte auch in Zukunft selbstverständlich sein.

Zwar kann man dem Senat zugute halten, einen solchen Fahrdienst für Freizeitfahrten in Zeiten der Haushaltsnotlage überhaupt zu finanzieren – anderswo gibt es einen Dienst in dieser Form überhaupt nicht. Zu befürchten ist aber, dass dieser bei weiteren Kürzungen gefährdet ist – auch wenn es möglich sein sollte, den Dienst effizienter zu organisieren. Gelingt das nicht, haben die Betroffenen nur eine Wahl: sich solidarisieren, so viel wie möglich mit der BVG fahren und einen reduzierten Fahrdienst den Schwächsten überlassen. Keine gute Option.

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