25 Jahre Flüchtlingsrat
: Schutz vorm Abschieberoulette

Vier haben Glück gehabt: Die von Abschiebung bedrohten bosnischen Geschwister Dajana, Milan, Angelina und Dusko Vasic dürfen in Berlin bleiben, zunächst für ein Jahr. Wenn sie die von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vorgesehenen Auflagen erfüllen, auch länger. Dass die böse Geschichte einer Abschiebung in ein Waisenhaus nun doch ein vorerst gutes Ende nahm, ist nicht zuletzt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu verdanken, die der Fall erregte. Geholfen dabei, das drohende Unheil bekannt zu machen, hat – auch – der Flüchtlingsrat.

Kommentarvon Alke Wierth

Denn nichts brauchen Flüchtlinge dringender als – positive – Öffentlichkeitsarbeit. Die seit Jahrzehnten andauernde Debatte um den so genannten Missbrauch des Asylrechts und die damit einhergehenden Verschärfungen der Rechtslage haben in der Öffentlichkeit für eine nahezu durchgängig negative Einstellung gegenüber denjenigen erzeugt, die in der Bundesrepublik Schutz vor Verfolgung oder auch vor Elend in ihren Heimatländern suchen. Für die reale Lebenssituation und die Lage dieser Menschen interessiert sich da kaum jemand.

Den Behörden erleichtert das oft die Arbeit: Abschiebungen finden in aller Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Und die Rechtslage von Flüchtlingen ist mit all ihren Sonderverordnungen und Spezialregelungen selbst für manchen Anwalt kaum durchschaubar.

Die Arbeit des Flüchtlingsrates ist deshalb unverzichtbar. Nicht nur, weil er auf ungerechte und unverständliche Behördenentscheidungen hinweist. Sondern auch, weil die Mitarbeiter des Rates sich im Gestrüpp der Gesetze und Erlasse auskennen wie sonst kaum jemand in Berlin. Dass der Innensenator den vier Kindern nun, pünktlich zum 25. Geburtstag des Flüchtlingsrates, ein Bleiberecht in Aussicht stellt, sollte deshalb nicht als Geburtstagsgeschenk, sondern als Zeichen von Respekt und Anerkennung für die Arbeit des Rates gewertet werden.