Betriebsrat gewinnt

Nach einem Gerichtsurteil darf der Betriebsrat der Essener Krupp-Klinik auch unter evangelischer Leitung aktiv sein

DÜSSELDORF taz ■ Die MitarbeiterInnen des Essener Krupp-Krankenhauses haben wieder einen Betriebsrat: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte am Dienstag, das Betriebsverfassungsgesetz von weltlichen Arbeitgebern sei auch auf dieses diakonische Hospital anzuwenden. „Die evangelische Kirche hat so gut wie keinen Einfluss auf die Geschicke der Klinik“, sagte Richter Albert Pauly. Er zweifelte grundsätzlich an, dass hinter dem Trägerwechsel auch eine neue Hauslinie stehe. Die Klinik sei unter das Dach der Diakonie getreten, um finanzielle Vorteile zu erhalten – und nicht, weil man sich der Kirche wirklich zugehörig fühlt. Die Anwälte hingegen bestanden darauf, dass die Kirche selbst bestimmen müsse, was Kirche sei.

Seit dem Jahreswechsel gehört die Klinik nicht mehr dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, sondern dem Diakonischen Werk an – und damit der evangelischen Kirche. Für die rund 1.200 Beschäftigten galt fortan das Kirchenrecht. Entsprechend wurde der Betriebsrat aufgelöst und eine kleinere Mitarbeitervertretung mit weniger Mitspracherechten eingerichtet. Die MitarbeiterInnen protestierten, bislang aber ohne Erfolg. Die RichterInnen des Essener Arbeitsgerichts entschieden, dass mit dem Träger auch das Arbeitsrecht wechseln könne. Die Klage des Betriebsrats wurde im vergangenen April abgewiesen.

Auch das jetzige zweite Urteil wird nicht das letzte sein. Die Klinikleitung hat bereits angekündigt, bis vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu gehen. „Das wird sich die Kirche nicht gefallen lassen“, sagt Rudolf Hartwig, Geschäftsführer des Krupp-Krankenhauses. Bis mindestens Mitte nächsten Jahres wird aber wieder ein Betriebsrat der Geschäftsführung entgegen treten. Erst dann wird mit einem Urteil aus Erfurt gerechnet. JOE