Al-Qaida-Anhänger sind keine Buddhisten

In der Anti-Terror-Datei wird auch die Religionszugehörigkeit gespeichert. Warnung von Zypries verhallt ungehört.

FREIBURG taz ■ Auch die Religionszugehörigkeit von verdächtigen Islamisten wird nun in der zentralen Anti-Terror-Datei gespeichert. Gerade an diesem Punkt haben sich in den letzten Wochen viele der öffentlich geführten Diskussionen festgemacht. Die Hardliner, wie Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), hielten es für unerlässlich, die Religionszugehörigkeit mit zu erfassen. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.

Auf den ersten Blick macht diese Diskussion gar keinen rechten Sinn. Denn in der Regel muss man wohl nicht besonders erwähnen, dass vermeintliche Al-Qaida-Sympathisanten dem muslimischen Glauben angehören und keine Buddhisten sind. Relevant könnte allerdings tatsächlich sein, ob ein Gotteskrieger Schiit oder Sunnit ist, da auch Terrororganisationen wie Hisbollah (schiitisch) oder Ansar al-Islam (sunnitisch) meist klare Zuordnungen haben.

Allerdings dürften solche Informationen für die Sicherheitsbehörden kein Neuland sein. Das BKA und alle LKAs führen heute schon so genannte Gefährderdateien über terrorverdächtige Islamisten. Die Verfassungsschutzämter und der Bundesnachrichtendienst sammeln ohnehin so viel Daten wie möglich in dieser Szene. Die Frage war also nicht, ob Sicherheitsbehörden die Religionszugehörigkeit überhaupt speichern dürfen, sondern ob sie diese Information an andere Stellen weitergeben dürfen.

Laut Justizministerium war es auch nicht Absicht von Brigitte Zypries, eine spezielle Diskussion um die Religionsfrage zu führen. Sie war nur ein Beispiel für den generellen Hinweis der Ministerin auf die in den letzten Jahren betont grundrechtsfreundliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. „Wir müssen bei allen Plänen darauf achten, dass wir nicht übers Ziel hinausschießen“, sagte Zypries der taz. Die Auswahl der Daten müsse geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Das gleiche gelte auch für die Bestimmung der Gruppen, die Zugriff auf die gemeinsame Datei haben. Eine konkrete Bewertung der gestern gefundenen Einigung der Innenminister konnte Zypries aber noch nicht abgeben.

Petra Pau, die Innenexpertin der Linksfraktion, warnte gestern, es dürfe keine Anti-Bürgerrechts-Datei geben. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten sei gestern aufgeweicht worden. Landesinnenminister Uwe Schünemann war dagegen glücklich. „Alle seine Forderungen“ seien erfüllt. CHRISTIAN RATH