rot-rote koalition
: In skandalöser Verfassung

Nehmen wir einmal an, zwei Fanatiker gleich welcher Religion würden sich darüber unterhalten, ab wann sie ihre Mitmenschen nicht mehr aufgrund ihres Glaubens benachteiligen wollen. Und der eine meine, 2011 könne man diese von der Verfassung garantierte Glaubensfreiheit wieder erreichen. Der andere aber wolle sich auf das frühe Datum nicht festlegen. Es gäbe einen Aufstand – zu Recht.

KOMMENTAR VON GEREON ASMUTH

Tatsächlich debattieren derzeit zwei Koalitionsparteien darüber, ob sie ab 2011 die von der Landesverfassung vorgeschriebene Begrenzung bei der Neuverschuldung wieder einhalten wollen – oder erst noch viel später. Dass Politiker dermaßen vorsätzlich die Grundlagen der Demokratie mit Füßen treten, ist ein Skandal. Sie sollten eigentlich umgehend aus dem Amt gejagt werden.

Nun hat der Wähler am 17. September anders entscheiden. Das gibt SPD und Linkspartei aber noch lange keinen Freibrief zum jahrelangen Rechtsbruch. Zwar hat der Verstoß gegen die Landesverfassung keine Konsequenzen. Der Senat muss weder Angst haben, im Knast zu landen, noch wirtschaftliche Sanktionen durch die anderen Bundesländer fürchten. Dennoch sollten die Koalitionäre dringend einen Weg suchen, wie sie die Stadt gesetzestreu regieren können.

Eine rapide Senkung der Neuverschuldung ist ohne brutales Sparen unmöglich. Es gibt aber noch einen zweiten Weg: die Änderung der Verfassung. Die ist ein hohes Gut und darf zum Glück nur von einer Zweidrittelmehrheit umgeschrieben werden. Über die verfügt Rot-Rot nicht, die Opposition müsste eingebunden werden. Ein schwieriges Unterfangen, schon weil CDU, Grüne und FDP dann selbst tragfähige Ideen zum Schuldenabbau vorweisen müssten. Die Alternative aber heißt: Gesetzesbrecher auf der Senatsbank.