Pflegekinder

Um ein Pflegekind können sich Heterosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende InteressentInnen bewerben. Entweder beim örtlichen Jugendamt oder einem von ihm beauftragten freien Träger. 2005 wurden in Deutschland 8.725 Kinder in Vollzeitpflege an nichtverwandte Personen vermittelt.

BewerberInnen führen mehrere Gespräche mit den zuständigen Sozialarbeitern. Die Chance, ein Pflegekind aufnehmen zu können, ist viel größer, als ein Adoptivkind vermittelt zu bekommen; zwar gibt es viele Kinder aus zerrütteten Verhältnissen, aber nur wenige werden zur Adoption freigegeben. Ein Pflegekind gehört juristisch zur Herkunftsfamilie; die leiblichen Eltern behalten ein eingeschränktes Besuchsrecht. Nur wenn sich die Verhältnisse der leiblichen Eltern deutlich und dauerhaft bessern, können sie das Kind zurückverlangen. Lebt das Kind schon lange in der Pflegefamilie, entscheidet das Jugendamt, ob ihm ein erneuter Wechsel zugemutet werden kann.

Pflegeeltern bekommen für die Betreuung ein monatliches Pflegegeld. In Nordrhein-Westfalen z. B. sind das für ein Vorschulkind 630 Euro. Nicht selten adoptieren Pflegeeltern später ihre Pflegekinder, vorausgesetzt, die leibliche Familie stimmt zu. BD

www.pfad-bv.de, www.pflegeeltern.de, www.familien-fuer-kinder.de