Abstimmen statt Abnicken

Grünen-Fraktionschefin klagt vorm Verwaltungsgericht gegen „Kultur der Verantwortungslosigkeit“

Von einer „Kultur der Verantwortungslosigkeit“ spricht sie, von ihrem „Ethos als Parlamentarierin“, und davon, dass „Verwaltungshandeln nachvollziehbar kontrolliert werden“ müsse, gerade in den Deputationen. Weshalb Karoline Linnert, Fraktionschefin der Grünen in der Bürgerschaft und gewähltes Mitglied der Sozial-Deputation vorm Verwaltungsgericht gegen ebendiese geklagt hat. Der Anlass: ein Streit über eine Verwaltungsanweisung von Ex-Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD), die die „Überprüfung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft“ für EmpfängerInnen von ALG II regelt – und damit die Frage, wann diese zum Umzug in eine neue Wohnung aufgefordert werden. Röpke wollte die Vorlage lediglich „zur Kenntnis nehmen“ lassen, Linnert wollte darüber abstimmen. Nicht, weil das die Anweisung verhindert hätte. Sondern, sondern weil die Deputierten dann Position hätten beziehen müssen.

SPD und CDU verhinderten damals mit ihrer Mehrheit die Abstimmung. Linnert sieht sich dadurch in ihren parlamentarischen Rechten verletzt. Laut Gesetz, so ihre Argumentation, müssen Deputationen „beraten und beschließen“. Auch ein einzelnes Mitglied des Gremiums müsse daher eine Abstimmung verlangen können – ein „Minderheitenrecht“. Diese Position stützt in einer Expertise auch der wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft und Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD).

„Mir leuchtet das unmittelbar ein“, gestand die Vorsitzende Richterin Anette Ohrmann. Allein, ob Linnert einen „rechtlichen Anspruch“ auf das „politisch Sinnvolle“ habe, sei fraglich. Der Vertreter des Sozialressorts, Rechtsanwalt Gerhard Lohfeld, sah dies ebenso.

Die Entscheidung soll binnen 14 Tagen verkündet, die Berufung wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ zugelassen werden. sim