Beamte müssen im Pool bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern in einem Berufungsverfahren die Klagen von drei Beamten gegen ihre Versetzung in den zentralen Stellenpool zurückgewiesen. Bei zwei Beamten wurde allerdings eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter sei eine Versetzung in den Stellenpool rechtmäßig. Der Stellenpool verstoße nicht gegen das Beamtenrechtsrahmengesetz und auch nicht gegen höherrangiges Recht wie das Grundgesetz, hieß es zur Begründung. Die Kläger, zwei Frauen und ein Mann, waren dem Stellenpool zugeordnet worden, nachdem ihre Arbeitsplätze infolge der Bezirksfusion oder der Umstrukturierung in der Verwaltung weggefallen waren. DDP