Nazi-Gedenken nicht verboten

„Ich kann niemandem verbieten, der Toten zu gedenken“, sagt Oberstleutnant Axel Sternberg zu den Vorwürfen, die Bundeswehr habe am vergangenen Sonntag auf dem Soldatenfriedhof in Lohheide bei Celle den Aufmarsch von 45 Neonazis toleriert (taz berichtete). Die Rechtsextremen hätten im Anschluss an eine Bundeswehr-Feier zum Volkstrauertag „nur als Einzelpersonen“ auf den Friedhof gedurft, „nicht als Gruppe“, sagt der Offizier, der das Gedenken am Sonntag anführte. Die Hildesheimer Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer will in der kommenden Woche im Bundestag klären, ob die Bundeswehr „rechtsextremistisches Heldengedenken geduldet“ hat. Bundeswehr und Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) müssten den Vorgang „unverzüglich“ aufklären, so Pothmer.

In Absprache mit der Polizei sei den Rechtsextremen eine Kundgebung verboten worden, sagte Oberstleutnant Sternberg gestern zur taz. Das Ausrollen von Flaggen sei ihnen untersagt worden. Sie hätten auch eine schwarz-weiß-rote Schleife von einem Kranz nehmen müssen, den sie niederlegen wollten. „Erschütternd“ findet der Offizier, dass die Neonazis während ihrer 30-minütigen Feier Kinder anstifteten, Gedichte vorzulesen. „Ich habe verhältnismäßig und nach den Gesetzen gehandelt“, sagt Sternberg. Beim nächsten Volkstrauertag werde die Bundeswehr allerdings „Vorkehrungen treffen, um so einen Vorfall zu verhindern“. KSC