Senat durfte Förderung kürzen

In der Serie rechtlicher Auseinandersetzungen um den Abbau von Subventionen für Sozialwohnungen hat der Senat einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht erklärte gestern Kürzungen in 3.000 Fällen für rechtens, wie die Justiz mitteilte. Strittig war eine Senkung der monatlichen Zuschüsse zur Mietabsenkung um 17 Cent pro Quadratmeter jeweils zu April 2004 und April 2005. Die Kürzung sei moderat, urteilten die Richter. Sie hatte zur Folge, dass die Monatsmiete einer 70-Quadratmeter-Wohnung um 12 Euro stieg. Der Senat habe die Kürzung im Rahmen seiner politischen Gestaltungsmöglichkeit für erforderlich ansehen dürfen, hieß es in dem Urteil des Gerichts weiter. Dem habe auch die Einkommensentwicklung nicht entgegengestanden, da sie stärker zugelegt habe als die Lebenshaltungskosten. DPA