Kongressverbot war rechtswidrig

Das Verbot des im Oktober 2004 in Berlin geplanten „Arabisch-Islamischen-Kongresses“ war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht gab dem libanesischen Kläger Fadi M. Recht, der im Internet zur Teilnahme aufgerufen hatte. Laut Polizei hatte der Internet-Auftritt „zur Unterstützung von ausländischen terroristischen Vereinigungen aufgerufen“. Das Verwaltungsgericht argumentierte, diese Einschätzung sei auf der Grundlage der damals vorliegenden Informationen nicht haltbar gewesen. Das Gericht hatte zur Klärung des kulturellen und politischen Hintergrundes des Internet-Aufrufs sich der Einschätzung eines Sachverständigen angeschlossen. Demnach gäben die „polemisch überspitzten Formulierungen“ lediglich die Bewertung der Situation im Nahen Osten durch die Mehrheit der arabischen Bevölkerung wieder. DDP