Neue Kritik an Bleiberecht

Mit einer Weisung an die Ausländerbehörden hat die Senatsinnenverwaltung in dieser Woche langjährig geduldeten Flüchtlingen den Weg für ein Bleiberecht in Berlin geebnet. Die Anordnung auf Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) von Mitte November werde in Bälde umgesetzt, sagte Sprecherin Henrike Morgenstern gestern. Bei Erfüllung aller Kriterien und dem Nachweis eines Arbeitsplatzes erhalten Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis ohne Wohnsitzauflage und mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können nach sechs Jahren ein Bleiberecht erhalten. Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening sprach von einer „sehr guten Umsetzung“ des IMK-Beschlusses. Der Berliner Flüchtlingsrat übte besonders an der „Integrationsvereinbarung“ Kritik, die alle Antragsteller künftig unterschreiben sollen. Die Verpflichtung, auch im Familienkreis Deutsch zu sprechen, sei nicht zu akzeptieren, sagte Sprecher Jens-Uwe Thomas. epd