Bauwagen durften demonstrieren

Das Hamburger Landgericht hebt die Verurteilung von drei Teilnehmern einer Bauwagendemo in Hamburg-St. Pauli auf: Eine strafbare Nötigung von Autofahrern liege nicht vor, da das Recht auf Demonstration schwerer wiege

Freispruch! Zweieinhalb Jahre nach der spektakulären Demonstration „Einmal im Leben pünktlich sein“ der Bauwagenszene mit 99 Wohngefährten auf der Hamburger Hafenstraße, die von der Polizei mit Gewalt aufgelöst worden ist, sind drei Wagenbesitzer vom Hamburger Landgericht vom Vorwurf der „gemeinschaftlichen Nötigung“ freigesprochen worden. Die Verurteilung des Amtsgerichts wurde aufgehoben.

„Solche Blockaden müssen die Hamburger Autofahrer immer mal hinnehmen“, sagte der Vorsitzende Rolf Helbert. „Die Hafenstraße ist laufend durch die Öffentlichkeit und Veranstaltungen belegt.“ Der Richter äußerte Unverständnis darüber, dass eine solche Lappalie überhaupt von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden ist und das Gericht acht Tage lang verhandeln musste. Das komme aber wohl daher, dass der Nötigungsparagraf ein „schwammiges Gebilde“ sei und es zum Komplex nur „Wischiwaschi-Urteile“ gebe, so Helbert. Ferner sei unter Juristen oft unklar, wie der Artikel acht des Grundgesetzes – das Recht auf Demonstration – einzubetten ist.

Zudem sei dieser Fall „so etwas von ungewöhnlich“, weil die Polizisten zunächst nicht einmal „Notizen“ über vermeintliche Verkehrsbehinderungen anfertigten, aber Monate später Berichte schreiben mussten, als die Polizei wegen der Auflösung der Versammlung verklagt worden sei, so Helbert. „Jeder weiß, was das in der Psyche der Beamten auslöst.“ Und dann tauchten im Verfahren plötzlich Vermerke auf, die alles wieder relativierten. „Da denkt man als Gericht“, so Helbert, „dass so etwas nicht passieren kann.“

Am 24. April 2004 hatten sich BauwagenbewohnerInnen am Hafenrand versammelt, um für ihre Lebensform zu werben. In Hamburg war die Lage der Bauwagenplätze besonders prekär geworden, weil der Senat die Räumung aller 13 Wagenburgen bis Ende 2006 als Ziel ausgerufen hatte. Die Demo war jedoch von der Polizei nach kurzer Zeit aufgelöst, die Wagen aufgebrochen und Lenkradschlösser geknackt worden. Nach dem Freispruch für die drei Demo-Teilnehmer laufen noch gegen 45 weitere Bauwagenbewohner Verfahren wegen Nötigung.

Auch zum aktuellen Richterspruch ist noch ein Nachspiel zu erwarten: Da das Gericht mit dem Urteil zugleich den Polizeieinsatz in Frage stellt, der auch Gegenstand einer Klage vorm Verwaltungsgericht ist, hat die Anklagebehörde Revision vorm Oberlandesgericht angekündigt.Kai von Appen