embryonenforschung
: Der Stichtag soll fallen

Stehen wir derzeit erneut vor einer Debatte um die embryonale Stammzellforschung? Der Druck auf den Gesetzgeber aus den Reihen der Embryonenforscher wird jedenfalls immer größer. Und die Politiker, die immer schon meinten, es gebe eigentlich keinen Grund dafür, die verbrauchende Embryonenforschung zu verbieten, kündigten auch schon ein neues Gesetz an. Vor allem die nach Meinung der Forscher viel zu restriktive Stichtagsregelung müsse fallen, fordern sie. Das Stammzellgesetz, das hierzulande nur den Import von embryonalen Stammzelllinien erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, „erwürge die Forschung“, heißt es. Auslöser der neuen Debatte war ein Vorstoß der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Änderungen des Gesetzes einforderte. Auch die teilweise Widerrufung eines Stammzellpatentes durch das Bundespatentgericht heizte den Streit weiter an. Das Gericht erklärte Teile des Patentes für nichtig, weil zur Gewinnung der Zellen menschliche Embryonen zerstört werden mussten. Das Patent verstoße daher gegen die „guten Sitten“. Für Dagmar Schipanski, Forscherin und Mitglied im Bundesvorstand der CDU, war das gleichwohl „ein Signal an die Wissenschaft, dass in Deutschland das Gebiet der Stammzellforschung nicht auf internationalem Niveau bearbeitet werden kann“. Dies sollte Anlass sein, die deutschen Regelungen zur Stammzellforschung erneut zu überdenken, sagte sie. Dabei übersieht sie jedoch, dass das deutsche Patentgesetz hier identisch ist mit den europäischen Regeln. WOLFGANG LÖHR