Angeklagte Untreue

Ex-Staatsrat Reinhard Hoffmann wird angeklagt, weil Scherf der Grass-Stiftung 500.000 Euro zuschieben wollte

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Anklageschrift gegen den früheren Chef der Senatskanzlei Staatsrat Reinhard Hoffmann fertig: Ihm wird „Untreue in besonders schwerem Fall“ vorgeworfen. Der Vorfall, auf den sich das Verfahren bezieht, liegt drei Jahre zurück. Am 18. November 2003 hatte der damalige Justizsenator und Bürgermeister Henning Scherf (SPD) in einem Brief an die Mitglieder des Senats „bestätigt“, die Grass-Stiftung mit 500.000 Euro bedenken zu wollen. Offensichtlich hatte der Senat nicht daran gedacht, den Haushaltsausschuss zu informieren. Bei den Geldern ging es um 30 Millionen Euro, die der Energiekonzern Eon überwiesen hatte. 15 Millionen gingen damals auf Wunsch von Eon an die Privatuniversität IUB. Der Haushaltsverstoß wurde nachträglich durch formal korrekte Beschlüsse korrigiert – bis auf die Überweisung an die Grass-Stiftung.

Die Staatsanwaltschaft brauchte mehr als zwei Jahre, um die Sache juristisch einzuordnen und zur Anklage zu bringen. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage eröffnet wird.

Das Finanzressort hatte damals das Geld nicht überweisen wollen – es sei denn, das Rathaus garantiere die Rechtmäßigkeit des Vorgangs. Diesen Brief musste damals Staatsrat Hoffmann unterschreiben – was ihm juristisch zum Verhängnis werden könnte. Scherfs Brief hatte damals keine rechtliche Bedeutung. kawe