Sozialamt im Schwarzbau

Baubehörde: Sozialzentrum-Süd ist nicht genehmigt – müsste es aber sein

Ohne erforderliche Genehmigung betreibt Bremen das Sozialzentrum-Süd in der Neustadt. Das bestätigte gestern der Sprecher der Baubehörde. „Unsere Prüfung hat ergeben“, so Holger Bruns, „dass wir ein vollständiges Verfahren durchführen müssen.“ Bislang sei das nicht erfolgt, obwohl der Einzug des Sozialamts schon ein Jahr zurückliegt. „Wir werden dem Eigentümer wahrscheinlich Auflagen machen müssen“, so Bruns.

Die Sozialzentren bündeln Dienstleistungen von der Erziehungshilfe bis zur Existenzsicherung. Die Einrichtung in der Großen Sortillienstraße betreut alle Stadtteile links der Weser. Dafür war das Büro-Hochhaus komplett umgebaut worden – ohne Bauantrag des Vermieters, einer privaten Immobilien-Holding. Hätte es den gegeben, wären die Entwürfe auf Barrierefreiheit kontrolliert worden – und in dieser Frage hapert’s: RollstuhlfahrerInnen können ohne Hilfe kaum ins neue Sozialzentrum gelangen, geschweige denn, dort ihre SachbearbeiterInnen aufsuchen. Deren Büros befinden sich in den Stockwerken eins bis sechs, der einzige Aufzug ist zu schmal. Einen rechtswidrigen Zustand erkennen darin der Landes-Behindertenbeauftragte Joachim Steinbrück ebenso wie die Verbände Selbsthilfe Bremen und Selbstbestimmt Leben. Diese wollen daher erstmals vom Verbandsklage-Recht Gebrauch machen (taz berichtete).

Die Sozialbehörde konnte gestern immerhin den Erhalt des von den Verbänden eingereichten förmlichen Widerspruchs gegen den Umzug des Sozialzentrums ins neue Domizil bestätigen. Er sei, am 29. Dezember eingereicht, mittlerweile beantwortet, erklärte eine Sprecherin der Sozialsenatorin. Eine Auskunft zur Sache war gestern jedoch nicht zu bekommen, „da“, wie es gestern hieß, die Vorgänge „schon eineinhalb Jahre zurückliegen“. Allerdings berichten seit Donnerstag zahlreiche Medien über das Thema. Noch am Wochenende hatte der Geschäftsführer der Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI), Oliver Bongartz, schwere Vorwürfe gegen das Amt für Soziale Dienste erhoben. Für das Amt hat die GBI das Gebäude gemietet. Es habe den Vertragsabschluss „im Wissen um die Unzulänglichkeiten“, Bongartz zufolge, „ausdrücklich gewünscht“. bes