Angeklagt

Mit einer „Öffentlichen Verhandlung“ protestieren Betroffene gegen das Instrument der Ein-Euro-Jobs

Man könnte es als einen Schauprozess ansehen. Mehrere Arbeitslosen- und Beschäftigungsinitiativen haben für Freitag zu einer „Öffentlichen Verhandlung“ geladen. Sie klagen den Ein-Euro-Job an. Das Urteil steht schon fest: „Dieses arbeitsmarktpolitische Instrument muss gestrichen werden“, sagt Uwe Helmke von der Blauen Karawane.

Verurteilen will er nicht, sagt Helmke, und auch nicht strafen. „Dazu haben wir nicht die Befugnis.“ Vielmehr wollen die Initiatoren – darunter die Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnen in Bremen (AGAB), die Solidarische Hilfe, Attac, das Sozialplenum oder das Arbeitslosenzentrum Tenever – auf ein Dilemma aufmerksam machen, in dem viele Arbeitslose stecken: Sie nutzen ein Instrument, das sie gesellschaftspolitisch für falsch halten.

„Es geht darum, nicht ohnmächtig sich auf immer neue und immer schlechtere Bedingungen einzustellen“, sagt Helmke. Es gebe durchaus Alternativen zu den Ein-Euro-Jobs – sie müssten aber politisch gewollt sein. Die AGAB etwa plädiert für das Prinzip der Freiwilligkeit. Andere verweisen auf Berechnungen, denen zufolge statt vier Ein-Euro-Jobs drei sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze finanziert werden könnten.

Auch die gesetzlich geforderte Zusätzlichkeit der Ein-Euro-Jobs wird von den Betroffenen in Frage gestellt. „Hier wird oftmals gesellschaftlich notwendige Arbeit geleistet“, sagt Susanne Drees, die selbst als Streetworkerin Suchtkranke betreut – für einen Euro die Stunde. Viele der In-Jobs, etwa im Bereich der Pflege oder in Schulen angesiedelt, seien unabdingbar – würden aber weder als solche anerkannt, noch entsprechend bezahlt. mnz

Freitag, 16. Februar, 17 Uhr, Blaue Karawanserei, Speicher elf, Abteilung vier