Keine Entschädigung

Der Europäische Gerichtshof hält die Klagen von griechischen Wehrmachts-Opfern für unzulässig

FREIBURG taz ■ Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) konnte den griechischen Klägern nicht helfen. Im Kampf um eine Entschädigung erlitten die Nachkommen der Opfer deutscher Weltkriegs-Massaker gestern eine neue juristische Niederlage. Deutschland ist damit endgültig vor Klagen in Griechenland geschützt.

Fast 700 Menschen wurdem am 13. Dezember 1943 von der deutschen Wehrmacht bei der griechischen Ortschaft Kalavryta ermordet. Die Bundesregierung hat dieses und und ähnliche Massaker zwar als Kriegsverbrechen anerkannt und sich bei den Betroffenen entschuldigt, Schadensersatz will sie aber nicht bezahlen.

Die Opfer verschiedener Massaker von SS und Wehrmacht klagten deshalb vor griechischen Gerichten und hatten zunächst Erfolg. 2003 entschied jedoch das Oberste Sondergericht Griechenlands, dass solche Klagen gegen einen anderen Staat unzulässig sind. Das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität verhindere solche Klagen. Nach einem Krieg müssten sich die Staaten im Verhandlungsweg über Reparationen einigen.

Diese Entscheidung versuchten die Angehörigen der Kalavryta-Opfer mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof auszuhebeln. Sie beriefen sich auf das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen. Danach sei eine Klage gegen Deutschland in Griechenland möglich, weil das deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland stattgefunden hatte. Die Staatenimmunität gelte in solchen Fällen nicht.

Es war schon sehr fraglich, ob der EuGH diese recht freie Auslegung des Brüsseler Übereinkommens teilen werde. Doch die Luxemburger Richter mussten darauf keine Antwort geben, weil nach ihrer Ansicht das Brüsseler Übereinkommen gar nicht anwendbar ist. Es liege keine „Zivil- und Handelssache“ im Sinne des Abkommens vor, weil die Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Ausübung von Hoheitsrechten stehen. Dass die Wehrmacht damals rechtswidrig handelte, ändere nichts an der Einstufung des Massakers als Hoheitsakt.

Damit ist der Klageweg in Griechenland endgültig versperrt. Amtshaftungs-Klagen in Deutschland sind ebenfalls gescheitert. Gegen die Verweigerung des deutschen Rechtswegs läuft noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Az.: C-292/05

CHRISTIAN RATH