Babyzuschuss nur fürs Ehepaar

Karlsruhe: Kassen müssen Unverheirateten nicht die künstliche Befruchtung bezahlen

FREIBURG taz ■ Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn ausschließlich Ehepaare einen Kassenzuschuss zur künstlichen Befruchtung erhalten. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht.

Geklagt hatte eine 34-jährige Frau aus Leipzig, die seit zehn Jahren mit ihrem Freund in einer nichtehelichen Beziehung zusammenlebt. Weil der Partner zeugungsunfähig ist, könnte das Paar nur durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen. Die Krankenkasse wollte sich jedoch an den Kosten in Höhe von etwa 1.400 Euro pro Versuch nicht beteiligen. Laut Gesetz haben nur Ehepaare den Anspruch, dass die Kassen die Hälfte der Kosten übernehmen. Das Sozialgericht Leipzig hielt diese Ungleichbehandlung für verfassungswidrig. Das Grundgesetz schütze nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie, also das Zusammenleben mit Kindern. „Der Gesetzgeber erschwert die Schaffung neuen Lebens, statt sie zu erleichtern“, kritisierte der Anwalt des Paares bei der mündlichen Verhandlung im November die geltende Regelung.

Doch die Verfassungsrichter lehnten die Klage nun ab. Es liege kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vor, da der Gesetzgeber sachliche Gründe für die Bevorzugung der Ehe hatte. So sei es nachvollziehbar, wenn er die Ehe für besonders geeignet ansieht, die mit einer künstlichen Befruchtung verbundenen Belastungen gemeinsam zu bewältigen. Außerdem könne die auf Lebenszeit geschlossene Ehe eine bessere „Lebensbasis“ für ein Kind sein als eine nichteheliche Partnerschaft, die leicht wieder beendet werden kann. Gerade weil die künstliche Befruchtung nicht als Behandlung einer Krankheit eingestuft werde, dürfe es Unterschiede bei der Kostenerstattung geben, urteilten die Richter. Sie stellten allerdings klar, dass der Gesetzgeber Ehen bei der künstlichen Befruchtung nicht bevorzugen muss, sondern auch Zuschüsse für nichteheliche Paare vorsehen könnte.

Pro Jahr werden in Deutschland etwa 10.000 von insgesamt 685.000 Neugeborenen durch künstliche Befruchtung gezeugt.

CHRISTIAN RATH