Rüdnitzer Allee bleibt stehen

Eines der schönsten Naturdenkmäler Brandenburgs bleibt vorerst erhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat gestern die Fällung von 670 Alleebäumen bei Rüdnitz für den Ausbau einer Kreisstraße verboten. Der Landkreis, der die über hundert Jahre alten Bäume abholzen will, muss auf eine Genehmigung des Landesumweltamtes warten. Der Grund: In den Kronen nisten geschützte Vogelarten. Die Niststätten seien durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt, „solange sie ihre Funktion zur Erhaltung der Art nicht verloren haben“, urteilte das OVG. Damit schließt es sich dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) an. Der Landkreis hatte gegen dessen Spruch Beschwerde eingelegt. Die Fällsaison in Brandenburg endet Mitte März. US