Rasen ohne Reue

Verkehrssünder können aufatmen: Geldstrafen und Bußgelder, die im EU-Ausland verhängt wurden, werden vorerst nicht in Deutschland eingetrieben. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bis morgen umgesetzt sein. Wegen ihrer Komplexität werde sie „aber nicht in den nächsten Tagen kommen“, so das Verkehrsministerium.